Garantie

6 Jahre Garantie auf Dichtigkeit von Pflanzenkunststoffwannen

 

I. Was wird garantiert?

Die florever europe gmbh garantiert für alle Pflanzenkunstsoffwannen eine Dichtigkeit von sechs (6) Jahren (Garantiezeit). Die 6-Jahresfrist beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags.

Sollte das erworbene Pflanzenkunststoffbecken in der Garantiezeit undicht sein oder werden, wird die florever europe gmbh – unabhängig vom Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsfalls – unentgeltlich nach Wahl des Garantiegebers entweder einen Ersatz liefern oder reparieren. Die Entladung sowie der Aus- und Einbau wird hierbei nicht geschuldet.

Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche – inkl. von ggf. vorhandenen Verjährungsverlängerungen – werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können vom Käufer unabhängig von ihr geltend gemacht werden.

Diese Garantie gilt nur für Produkte, die von Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz erworben und in diesen Ländern aufgestellt wurden.

 

II. Wann ist die Garantie ausgeschlossen?

Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder Dritte die Undichtigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben oder die Undichtigkeit nachweislich durch unsachgemäße Behandlung eingetreten ist; als unsachgemäße Behandlung gelten insbesondere Handlungen, die den im Rahmen der Lieferung übermittelten Handlungsanleitungen widersprechen.

 

III. Wie ist die Garantie geltend zu machen?

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die florever europe gmbh über den Garantiefall informieren und den Kaufvertrag sowie diese Garantie vorlegen. Hierzu können Sie folgende Kontaktdaten verwenden:

florever europe GmbH
AT-4974 Ort im Innkreis, Hübing 32
Tel.: +43 (0) 7751 / 8905 - 0
Fax: +43 (0) 7751 / 8905 - 55
E-Mail: office@florever.at